Abwicklung mit den Kassen

  1. Wir brauchen eine Überweisung vom Haus- bzw. Facharzt an uns. Darauf sollte die Position 1.03 (mob. Physiotherapie 45 min.) plus einer eventuell gewünschten Zusatzbehandlung wie Moor 4.03, Massage 1.02, Elektrotherapie 5.01, Iontophorese 5.03, Ultraschall 6.01, Magnetspulenfeld 7.01, ... stehen. (TGKK - je 7x; BVA und SVA - je 8x; KUF - je 10x und muss nicht bewilligt werden)
    ...
  2. Wir erledigen für sie die Bewilligung bei ihrer Kassa (muss innerhalb von 2 Wochen ab Ausstellungsdatum erfolgen), indem wir den den Überweisungsschein an die jeweilige Kassa faxen.
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  3. Am Ende der Therapieserie erfolgt die Rechnungsstellung von uns an Sie. Der Rechnungsbetrag wird von Ihnen direkt an die behandelnde Therapeutin oder den behandelnden Therapeuten überwiesen und anschließend von Ihnen bei ihrer Kassa eingereicht. Sie erhalten eine teilweise Rückerstattung des Betrages. Sollten Sie über eine ambulante Zusatzversicherung verfügen, wird der nicht refundierte Betrag von dieser meist zur Gänze erstattet.

Wir helfen Ihnen gerne!
+43 512 28 45 62


Ihr Team Praxis Schneeburggasse